tag:blogger.com,1999:blog-12746773.post-1116081070063962732005-05-14T14:38:00.000+02:002005-05-14T16:36:30.973+02:00Die Rätselecke für VerfassungspatriotenDie EU übernimmt immer mehr Aufgaben der Regierung, Parlamentssitzungen bestehen oft nur noch daraus, fremde Gesetzesvorlagen, die lang und langweilig wie Telefonbücher sind, einfach abzunicken. Keiner scheint mehr Verwendung zu haben für den nachkriegsstolzen Verfassungspatrioten. Die Armen haben keine sinnvolle Beschäftigung mehr, werden träge und fühlen sich nutzlos. Doch das muss nicht sein. Deshalb wurde eine Rätselecke eingerichtet für Verfassungspatrioten, in der diese mit ihrem Juristendeutsch ihr Bestes geben können, um den Europäischen Verfassungstext irgendwie mit dem deutschen zu vereinbaren. Viel Spaß bei der Knobelei:<br /><br />In der europäischen Verfassung heißt es:<br /><br /><a name="a52"></a>"Artikel I-41 Besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Sicherheits und Verteidigungspolitik<br /><br />...<br /><br />(3) Die Mitgliedstaaten stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Rat festgelegten Ziele zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten, die zusammen multinationale Streitkräfte aufstellen, können diese auch für die Gemeinsame Sicherheits und Verteidigungspolitik zur Verfügung stellen.<br /><strong>Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird eine Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung zu beteiligen sowie den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zu unterstützen."</strong><br /><strong></strong><br />Hmm. Im Grundgesetz steht aber das hier:<br /><br />"Artikel 26<br />(1) <strong>Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig</strong>. Sie sind unter Strafe zu stellen."<br /><br />Und was sagt der kleine Verfassungspatriot dazu? Schon gelöst, das Problem? Ein Tipp: steht im europäischen Text explizit irgendwo, dass es "das friedliche Zusammenleben der Völker" stört, wenn man immer weiter aufrüstet?<br /><br />Na, das war doch einfach. Kniffliger ist dieses Strategiepapier von Solana, "a secure europe in a better world":<br /><br /><br />"Our traditional concept of self-defence - up to and including the Cold War - was based on the<br />threat of invasion. With the new threats the first line of defence<br />will often be abroad."<br /><br />und:<br /><br />"We need to develop a<br />strategic culture that fosters early, rapid,<br />and when necessary, robust intervention."<br />We should think particularly of operations<br />involving both military and civilian<br />capabilities."<br /><br />na, das ist jetzt aber schwer, mit dem hier in Einklang zu bringen, oder?<br /><br />"Artikel 26<br />(1) <strong>Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig</strong>. Sie sind unter Strafe zu stellen."<br /><br />Aber bloß nicht entmutigen lassen. Für alles gibt es eine Lösung. Einsendeschluss ist der Tag, wenn dieses Strategiepapier mal in die europäische Verfassung aufgenommen wird. Tipp: mal an die Nazis denken, die die Weimarer Verfassung bis 1945 aufrechterhalten haben.Simonnoreply@blogger.com